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Vergütung / EEG
Welche Vergütung können Sie erwarten? Gibt es gesetzliche Grundlagen, die mir auch langfristig Sicherheit bringt?

Gesetzliche Grundlage hinsichtlich der Vergütungen von Photovoltaikanlagen liefert das sogenannte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Vorläufer des EEG war das sogenannte Gesetz über die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz - kurz Stromeinspeisungsgesetz.
Gründsätzlich soll das EEG "im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung ermöglichen".
Mit dem EEG erhalten Anlaagenbetreiber über einen Zeitraum von 15 bis 20 Jahre fixe Vergütungen für Ihren erzeugten Strom. Dabei werden die Netzbetreiber verpflichtet, diesen so erzeugten Strom vorrangig abzunehmen. Die Höhe der Vergütunssätze variiert dabei je nach Technologie, Standort und Anlagenart. Gefördert wird grundsätzlich die Erzeugung von Strom aus
- Wasserkraft
- Deponiegas, Klärgas und Grubengas
- Biomasse
- Geothermie
- Windenergie
- solarer Strahlungsenergie (u.a Photovoltaik).
Das EEG wird immer wieder angepasst, wobei unter anderem auch die Einspeisevergütungen darin festgelegt werden.
Vergütung
Für Sie als Anlagenbetreiber / Interessent ist natürlich unter anderem auch die Vergütung ausschlaggebend. Nachstehend haben wir die aktuellen Vergütungssätze (Stand Mai 2011) zusammengefasst. Zur Vergrößerung der Tabelle klicken Sie bitte auf das Bild (Quelle: www.wikipedia.org)
Weiterführende Links
Sie wollen sich noch weitergehend über das EEG und seine Möglichkeiten informieren. Nachstehend haben wir für Sie einige ausgewählte Links zusammengestellt. Viel Spaß beim Surfen.
- Bundesverband WindEnergie e.V. (www.eeg-aktuell.de)
- Erfolgsgeschichte EEG
- EEG bei Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Erneuerbare-Energien-Gesetz)
- Solarserver


