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Haufig gestellt Fragen

Gerne beantworten wir Ihre Fragen auch persönlich. Vorab haben wir die wichtigsten Fakten hier nochmals zusammengetragen.

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Ansprechpartner

Unsere Ansprechpartner für Sie:

Jürgen Leiß
Geschäftsführer

Mobil +49 170 . 92 75 689
Telefon +49 9635 . 611

E-Mail: juergen.leiss (at) krisch-energietechnik.de

 

Tobias Schicker
stv. Geschäftsführer

Mobil +49 170 . 95 10 512
Telefon +49 9635 . 611

E-Mail: tobias.schicker (at) krisch-energietechnik.de

 

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EEG

Gesetzliche Grundlage hinsichtlich der Vergütungen von Photovoltaikanlagen liefert das sogenannte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Vorläufer des EEG war das sogenannte Gesetz über die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz - kurz Stromeinspeisungsgesetz.

Gründsätzlich soll das EEG "im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung ermöglichen".

Mit dem EEG erhalten Anlaagenbetreiber über einen Zeitraum von 15 bis 20 Jahre fixe Vergütungen für Ihren erzeugten Strom. Dabei werden die Netzbetreiber verpflichtet, diesen so erzeugten Strom vorrangig abzunehmen. Die Höhe der Vergütunssätze variiert dabei je nach Technologie, Standort und Anlagenart. Gefördert wird grundsätzlich die Erzeugung von Strom aus

  • Wasserkraft
  • Deponiegas, Klärgas und Grubengas
  • Biomasse
  • Geothermie
  • Windenergie
  • solarer Strahlungsenergie (u.a Photovoltaik).

Das EEG wird immer wieder angepasst, wobei unter anderem auch die Einspeisevergütungen darin festgelegt werden.

Zu den Details gehts hier.